Organisation

Die BA steht unter der Gesamtverantwortung des Bundesanwalts. Sie ist in die Abteilungen SK, WiKri, RTVC, FFA, das Generalsekretariat und das Büro des Bundesanwalts gegliedert.

Der Bundesanwalt

Der Bundesanwalt leitet die Bundesanwaltschaft fachlich, personell und organisatorisch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Die Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung ist das Konsultativorgan des Bundesanwalts. Sie trifft sich regelmässig zur Besprechung fachlicher, personeller und organisatorischer Fragen, zur Beratung bedeutender Geschäfte und zur Vorbereitung strategischer Entscheide.

Gesetzlicher Auftrag, Aufgaben und rechtliche Grundlagen

Die BA ist zuständig für die Ermittlung und Anklage von Straftaten nach Art. 23 und 24 StPO sowie in besonderen Bundesgesetzen aufgeführt.

Strategie der Bundesanwaltschaft

Die Strategie der Bundesanwaltschaft (BA) definiert die Schwerpunkte ihres Handelns.

Berufsethik

Mit dem Code of Conduct hat die BA Verhaltensregeln im Kontext der Berufsethik definiert, welche für alle Mitarbeitenden der BA gelten.

Geschichte

Seit Inkrafttreten des Strafbehördenorganisationsgesetzes per 1. Januar 2011 ist die BA eine ausserhalb der Bundesverwaltung stehende, sich selbst verwaltende Behörde.
https://www.bundesanwaltschaft.ch/content/mpc/de/home/die-bundesanwaltschaft.html