Die BA steht unter der Gesamtverantwortung des Bundesanwalts. Sie ist in die Abteilungen SK, WiKri, RTVC, FFA, das Generalsekretariat und das Büro des Bundesanwalts gegliedert.
Die Geschäftsleitung ist das Konsultativorgan des Bundesanwalts. Sie trifft sich regelmässig zur Besprechung fachlicher, personeller und organisatorischer Fragen, zur Beratung bedeutender Geschäfte und zur Vorbereitung strategischer Entscheide.
Die Strategie 2020 - 2023 der Bundesanwaltschaft (BA) definiert die Schwerpunkte für das Handeln in der genannten Zeitperiode. Sie stellt den mittel- bis langfristig ausgerichtetetn Plan mit den Schwerpunkten und Prioriäten für eine zukunfsorienterierte Entwicklung dar.
Seit Inkrafttreten des Strafbehördenorganisationsgesetzes per 1. Januar 2011 ist die BA eine ausserhalb der Bundesverwaltung stehende, sich selbst verwaltenden Behörde.