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Organisation

Die Bundesanwaltschaft (BA) ist eine autonome und institutionell unabhängige Bundesbehörde. Sie handelt als Staatsanwaltschaft auf Bundesebene gestützt auf Art. 7 des Strafbehördenorganisationsgesetzes (StBOG; SR 173.71).

Die BA ist zuständig für die Untersuchung und Strafverfolgung von Straftaten, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, wie sie in Art. 23 und 24 StPO (SR 312.0) sowie in verschiedenen Spezialgesetzen des Bundes festgelegt sind. Dazu gehören insbesondere:

  • Straftaten gegen die Sicherheit des Staates, also strafbare Handlungen, die sich gegen den Bund oder dessen Interessen richten;
  • Komplexe, interkantonale oder internationale Strafsachen im Bereich der organisierten Kriminalität (einschliesslich Terrorismus und Terrorismusfinanzierung), Geldwäscherei und internationale Korruption;
  • Bestimmte Fälle von Wirtschaftsdelikten von nationaler oder internationaler Bedeutung im Rahmen der fakultativen Zuständigkeit des Bundes.

Die BA ist zudem zuständig für die Ausführung von Rechtshilfeersuchen ausländischer Strafverfolgungsbehörden.

Um schlagkräftig zu bleiben und auf Veränderungen in der Kriminalitätslage reagieren zu können, setzte die BA die Schwerpunkte der Strafverfolgung auf die Bereiche

  • Kriminelle Organisationen,
  • Allgemeine Wirtschaftsdelikte inklusive internationaler Korruption und Geldwäscherei,
  • Terrorismus,
  • Völkerstrafrecht,
  • Cyberkriminalität.

Die Verantwortung für die BA liegt beim Bundesanwalt, der von der Bundesversammlung gewählt wird und über weitreichende Kompetenzen in der Führung und Organisation verfügt. Der Bundesanwalt wird von zwei Stellvertretern unterstützt, die ebenfalls von der Bundesversammlung gewählt werden und im Vertretungsfall sämtliche Aufgaben übernehmen können.

Seit dem 1. Januar 2022 steht die BA unter der Leitung von Bundesanwalt Stefan Blättler. Am 14. Juni 2023 wurde er vom Parlament für die Amtsperiode 2024–2027 mit 209 von 210 gültigen Stimmen wiedergewählt. Auch seine beiden Stellvertreter, Ruedi Montanari und Jacques Rayroud, wurden für die gleiche Amtsperiode bestätigt.

Die BA untersteht der einzigen unabhängigen Aufsichtsbehörde, die von der Bundesversammlung gewählt wird: der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) (Art. 23 ff. StBOG).

Die BA ist an mehreren Standorten in der Schweiz vertreten. Der Hauptsitz befindet sich in Bern, mit Aussenstellen in Zürich, Lausanne und Lugano.

Die BA ist nach Delikts- bzw. Zuständigkeitsbereichen organisiert.

Die Abteilungen «Staatsschutz und Kriminelle Organisationen (SK)», «Wirtschaftskriminalität (WiKri)» (welche die Bereiche Allgemeine Wirtschaftskriminalität, Geldwäscherei und Internationale Korruption umfasst), sowie «Rechtshilfe, Terrorismus, Völkerstrafrecht und Cyberkriminalität (RTVC)» führen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen die Ermittlungen durch und erfüllen die Kernaufgaben der BA.

Die Abteilung «Forensische Finanzanalyse (FFA)» erbringt ihre Leistungen direkt im Rahmen von Strafuntersuchungen durch die Analyse spezifischer wirtschaftlicher Fragestellungen.

Die Abteilung «BA-Operationen» vereint die Bereiche, die die Strafverfahren direkt unterstützen, nämlich den «Urteilsvollzug», die «Zentrale Eingangsbearbeitung (ZEB)» sowie sämtliche «Verfahrensservices».

Das Generalsekretariat umfasst seinerseits den «Stab», die «Human Resources», die «Finanzen» und den «Rechtsdienst» sowie die Einheiten «BA Technologies» und «Transformation & Projekte».

Der Kommunikationsdienst, der direkt dem Bundesanwalt unterstellt ist, gewährleistet die interne und externe Kommunikation sowie die internationalen Beziehungen der BA.