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Forensische Finanzanalyse

Die Mitarbeitenden der Abteilung Forensische Finanzanalyse (FFA) der Bundesanwaltschaft (BA) haben häufig als erste Aufgabe, in Strafverfahren die Spur des Geldes nachzuverfolgen. Ihr Tätigkeitsfeld ist jedoch deutlich breiter gefasst. Insbesondere im Bereich der Wirtschaftskriminalität sind ihre Analysen unverzichtbar für eine erfolgreiche Verfahrensführung. Zunehmend werden die Kompetenzen der FFA jedoch auch in Verfahren zu kriminellen Organisationen, Sanktions- und Embargoverstössen, Terrorismusfinanzierung, internationalem Strafrecht sowie Staatsschutzdelikten eingesetzt.

Die Abteilung FFA ist an allen vier Standorten der BA vertreten (Bern, Lausanne, Lugano und Zürich) und bringt ihre Expertise in wirtschaftlichen, finanziellen, buchhalterischen, Governance- und Compliance-Fragen in Strafverfahren sowie in Rechtshilfeverfahren ein – unabhängig von der Art der verfolgten Straftat. Sie trägt unter anderem dazu bei, die kriminelle Herkunft von Geldern aufzudecken, verdächtige Finanztransaktionen nachzuvollziehen sowie Mechanismen von Korruption, Geldwäscherei, Misswirtschaft, Marktmissbrauch oder Betrug sichtbar zu machen.

Die Nachfrage nach den Dienstleistungen der FFA nimmt seit Jahren kontinuierlich zu – und zwar in nahezu allen Deliktsbereichen. Gleichzeitig werden die Strafverfahren, an denen die Analystinnen und Analysten beteiligt sind, immer umfangreicher und komplexer.

Konkret analysieren die forensischen Finanzspezialistinnen und -spezialisten jedes Jahr tausende von Banktransaktionen. Auf dieser Grundlage identifizieren sie verdächtige Geldflüsse, entschlüsseln Strategien unrechtmässiger Bereicherung, untersuchen mögliche Marktmissbräuche durch Investorinnen und Investoren und beurteilen die Strukturen und Governance von Unternehmen, die unter Verdacht stehen. Die Ergebnisse dieser Arbeiten fliessen in Berichte oder grafische Visualisierungen ein, die zur Unterstützung der Anklage vor Gericht verwendet werden können.

Die FFA wird zudem bereits in einer frühen Verfahrensphase beigezogen – etwa bei der Planung von Hausdurchsuchungen oder bei der Umsetzung internationaler Rechtshilfeersuchen. Sie unterstützt die Bundesanwälte bei Befragungen zu komplexen finanziellen und wirtschaftlichen Sachverhalten und liefert eine wertvolle Expertise über den gesamten Verlauf des Strafverfahrens hinweg.

Angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen – insbesondere im Bereich der Kryptowährungen und Fintech – sowie der wachsenden Komplexität von Wirtschaftsstraftaten, baut die FFA ihr Know-how kontinuierlich aus und passt ihre Methoden laufend an. Dank ihrer spezialisierten Organisation leistet sie einen entscheidenden Beitrag dazu, dass Wirtschaftsstraftäter und andere Delinquenten nicht straflos bleiben und deliktische Vermögenswerte gesichert und zurückgeführt werden können.