Strafbefehle und Verfügungen
Das Öffentlichkeitsprinzip will nicht nur den Beteiligten des Strafverfahrens eine korrekte und gesetzmässige Behandlung garantieren, sondern ebenso der Allgemeinheit das Mitverfolgen entsprechender Verfahren ermöglichen.
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Bundesanwaltschaft
Guisanplatz 1
CH - 3003 Bern
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