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Staatsschutz

Der Schutz der Schweiz gehört zu den zentralen Aufgaben der Bundesanwaltschaft (BA). In einem komplexen internationalen Umfeld dient er dem Ziel, die Souveränität, die Sicherheit und die demokratischen Institutionen der Schweiz vor schwerwiegenden Bedrohungen zu bewahren. Die BA wird tätig, sobald der Verdacht besteht, dass Straftaten begangen wurden, die die grundlegenden Interessen des Landes gefährden könnten.

Das Deliktsfeld Staatsschutz der BA ist zuständig für die Untersuchung und Strafverfolgung von Straftaten, die die institutionelle Stabilität, die Neutralität oder die Souveränität der Schweiz direkt bedrohen. Gestützt auf die Art. 23 und 24 StPO behandelt es in diesem Bereich oftmals komplexe und politisch sensible Verfahren mit hoher sicherheitsrelevanter Bedeutung.

Zu den betroffenen Bereichen gehören unter anderem Spionage-Delikte, Verletzungen von Amtsgeheimnissen sowie Korruptionsdelikte im Zusammenhang mit Bundesbeamten. Die BA wird zudem vorrangig tätig bei Unfällen in der Zivilluftfahrt, Falschgeld- und Sprengstoffdelikten, illegalem Handel mit Kriegsmaterial und strategischen Gütern, Drohungen gegen Magistratspersonen sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.

Die Strafverfahren im Zusammenhang mit den in den letzten Jahren verübten Sprengstoffanschlägen auf Geldausgabeautomaten haben gezeigt, dass zwischen verschiedenen Fällen und Beschuldigten Verbindungen bestehen. Ein zentrales Ziel der von der BA in Zusammenarbeit mit fedpol geführten Ermittlungen ist es daher, die Netzwerke der Täter zu identifizieren, um dem Phänomen so wirksam wie möglich insgesamt entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang hat die BA beispielsweise im Jahr 2024 erstmals ein Strafverfahren wegen auf Art. 260ter StGB (kriminelle und terroristische Organisationen) eröffnet.

Die Bearbeitung der Verfahren im Deliktsfeld Staatsschutz erfordert eine enge Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden, den Nachrichtendiensten sowie den nationalen und internationalen Justizpartnern. Mit diesem Engagement stellt die BA sicher, dass auf jede schwerwiegende Bedrohung der Sicherheit und der Institutionen des Landes konsequent, unabhängig und rechtsstaatlich reagiert wird.