Terrorismus
Die Bekämpfung des Terrorismus ist eine strategische Priorität der Bundesanwaltschaft (BA). Als zuständige Strafverfolgungsbehörde auf Bundesebene ist die BA dafür verantwortlich, terroristische Handlungen, die die Sicherheit des Landes bedrohen, zu verhindern, zu untersuchen und zu ahnden. Das Deliktsfeld Terrorismus ist für die Bearbeitung der sensibelsten und komplexesten Verfahren zuständig.
Die Zahl der eröffneten Verfahren, die seit mehreren Jahren auf einem hohen Niveau liegt, steigt weiterhin an. Dies zeigt, dass die Bedrohung durch den dschihadistischen Terrorismus in der Schweiz nach wie vor besteht. Diese Entwicklung erfordert kontinuierliche Wachsamkeit und ein koordiniertes Vorgehen.
In diesem Zusammenhang arbeitet die BA eng mit ihren nationalen Partnern – insbesondere fedpol und dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) – sowie mit internationalen Institutionen wie Europol oder Eurojust zusammen. Diese Zusammenarbeit ist unerlässlich, um eine wirksame strafrechtliche Reaktion auf ein häufig grenzüberschreitendes Phänomen sicherzustellen.
Um der zunehmenden Komplexität dieser Fälle gerecht zu werden, stärkt die BA kontinuierlich ihre operativen Synergien und gewährleistet eine konsequente Rechtsanwendung unter Wahrung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit.

