Zum Hauptinhalt springen

Internationale Korruption

Das Deliktsfeld Internationale Korruption bearbeitet Fälle von Bestechung fremder Amtsträger gemäss Art. 322septies StGB und damit zusammenhängende Delikte. Verfahren in diesem Deliktsfeld, das zur Abteilung «Wirtschaftskriminalität» gehört, werden häufig gestützt auf Informationen aus eingehenden ausländischen Rechtshilfeersuchen, der Bundesanwaltschaft (BA) übermittelte Meldungen der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) oder aufgrund von Strafanzeigen eröffnet.

Die Schweiz als wichtiger internationaler Finanzplatz und Sitz verschiedener grosser Unternehmen, die in wichtigen Wirtschaftsbereichen tätig sind (beispielsweise im Rohstoffhandel oder in den Bereichen Pharma oder Mikrotechnologie), steht regelmässig im Zentrum der weltweiten Aufmerksamkeit.

Zentral ist in den Fällen internationaler Korruption die koordinierte Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden der betroffenen Staaten. Bei mangelndem Strafverfolgungswillen im ausländischen Staat, dessen Staatsangehöriger der bestochene Amtsträger ist, werden die Untersuchung der Bestechung durch die BA und eine Verurteilung sowie auch die Restitution allfälliger in der Schweiz beschlagnahmter Bestechungsgelder massgeblich erschwert oder gar verunmöglicht. Die in diesem Deliktsfeld geführten Strafuntersuchungen weisen regelmässig einen engen Zusammenhang auf mit jenen des Deliktsfelds Geldwäscherei.

Angesichts der internationalen Tragweite solcher Verfahren und der zunehmenden Bedeutung von global resolutions, d. h. zwischen verschiedenen Staaten koordinierten Verfahrensabschlüssen, sind die Zusammenarbeit und die Entwicklung gemeinsamer Ermittlungsstrategien mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden von zentraler Bedeutung. Ein besonderes Gewicht legt die BA aber auch auf den Dialog mit den im Fokus stehenden Unternehmen, die Möglichkeit der Einreichung von Selbstanzeigen und die Kooperation des Unternehmens im Rahmen einer eröffneten Strafuntersuchung.

Schliesslich verfolgt die BA eine proaktive Strategie im Umfeld der internationalen Korruptionsermittlungen, indem sie, wenn rechtlich möglich und angezeigt, ausländische Strafverfolgungsbehörden mittels spontaner Informationsübermittlung auf vorhandene Beweismittel und die Möglichkeit der Stellung eines Rechtshilfeersuchens hinweist.