Der Bundesanwalt

Der Bundesanwalt leitet die Bundesanwaltschaft fachlich, personell und organisatorisch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Er kann einzelne Geschäfte den stellvertretenden Bundesanwälten, der Generalsekretärin, den Abteilungsleitenden oder den Staatsanwälten des Bundes zur selbständigen Erledigung übertragen. Der Bundesanwalt und seine beiden Stellvertreter werden von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt.

Seit dem 1. Januar 2022 leitet Bundesanwalt Stefan Blättler die Bundesanwaltschaft. Am 14. Juni 2023 hat ihm das Parlament erneut das Vertrauen ausgesprochen, indem es ihn mit 209 von 210 gültigen Stimmen wiedergewählt hat. Auch die beiden stellvertretenden Bundesanwälte Ruedi Montanari und Jacques Rayroud wurden für die kommende Amtsperiode von 2024 bis 2027 wiedergewählt.


Weiterer wichtiger Schritt in der internationalen Zusammenarbeit

Quelle: IAP
Quelle: IAP

Die «International Association of Prosecutors» IAP – die einzige weltweite Vereinigung der Staatsanwaltschaften– hat Bundesanwalt Stefan Blättler am Dienstag, 26. September 2023, in London zum Mitglied des «Executive Committee» gewählt. Die Wahl durch die Mitglieder der Generalversammlung erfolgte auf Vorschlag des IAP-Vorstandes hin. Der Bundesanwalt ist überzeugt, dass die Schweizer Strafverfolgung dank der zusätzlichen Vernetzung vom Einsitz in das Gremium profitieren kann. Die verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Ländern gehört denn auch zu einem seiner strategischen Ziele. Die IAP ist eine internationale Gemeinschaft von Staatsanwälten aus über 177 Staaten mit dem Ziel, die weltweite Festlegung und Steigerung von Standards für das berufliche Verhalten und die Berufsethik von Staatsanwälten zu unterstützen, die Rechtsstaatlichkeit, Fairness, Unparteilichkeit und die Achtung der Menschenrechte zu fördern und die internationale Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung zu verbessern. 


Verzeichnis der General- und Bundesanwälte 1851 bis heute