Strategie der Bundesanwaltschaft

Was wir tun:

Die Bundesanwaltschaft ist als selbstverwaltete und institutionell unabhängige Bundesbehörde für die Strafverfolgung in Fällen der Bundesgerichtsbarkeit (Art. 23 und 24 StPO) sowie den Vollzug der ihr zugeordneten Rechtshilfeersuchen sowie Urteile zuständig. Wir fokussieren unsere personellen und finanziellen Ressourcen auf Leistungen zu Gunsten dieses Kernauftrages.

 

Wie wir es tun:

  • Die Bundesanwaltschaft setzt im Kerngeschäft der Strafverfolgung kriminalpolitische Schwerpunkte. Wir tun dies, um unsere begrenzten Kräfte und Mittel zu bündeln und so die grösstmögliche Wirkung in einem umfangreichen Zuständigkeitsgebiet zu erzielen (in dem nicht jedes Delikt mit derselben Breite und Tiefe verfolgt werden kann).

  • Dank einer gewissen Flexibilität können wir auf neue, nicht vorhersehbare Entwicklungen der Kriminalitätslage reagieren und bleiben handlungsfähig. Dazu arbeiten wir mit fachlichen Spezialisierungen in den Deliktsfeldern, die eigene auf die Gesamtorganisation abgestimmte Strategien haben, und in abteilungsübergreifenden Task Forces.

  • Wir arbeiten mit in- und ausländischen Partnerbehörden zusammen und tragen damit den komplexen Rahmenbedingungen der Strafverfolgung des Bundes sowie internationalen Besonderheiten Rechnung.

  • Um das Kerngeschäft der Strafverfolgung bestmöglich zu unterstützen, streben wir als selbstverwaltete Behörde eine möglichst effiziente und effektive Supportorganisation an. Zudem stellen wir geeignete Instrumente zur Verfügung, um auf die technologischen Entwicklungen im Bereich der Strafverfolgung adäquat reagieren zu können.

  • Zudem ermöglichen wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine adäquate berufliche Weiterentwicklung und bieten ihnen ein motivierendes Arbeitsumfeld.