Eingaben an die BA

Eingaben an die Bundesanwaltschaft sind schriftlich an die nachfolgend aufgeführte Adresse einzureichen.

Für Notfälle wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei (Polizeiposten oder Tel. 117).

Betreffend der Einreichung von Strafanzeigen beachten Sie bitte die in der separaten Unterrubrik "Strafanzeigen" aufgeführten Bedingungen und formellen Anforderungen.  

Adresse für schriftliche Eingaben

Bundesanwaltschaft
Guisanplatz 1
CH-3003 Bern
Tel.: +41 58 462 45 79
Fax: +41 58 462 45 07  (Die Bearbeitung erfolgt innerhalb der Arbeitszeiten von 08:00 bis 17:00 Uhr. Faxeingänge, die ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten eintreffen, werden am darauffolgenden Tag bearbeitet.)

Parteien: Möglichkeit der Eingabe in elektronischer Form

Parteien können gemäss Art. 110 Abs. 2 der Schweizerischen Strafprozessordnung Eingaben auch in elektronischer Form einreichen. Diese müssen über die anerkannte Zustellplattform PrivaSphere versandt werden. Zur Zustellplattform gelangen Sie mittels untenstehendem Link (zugelassene Dateiformate sind PDFs).