Themen
Allgemeine Wirtschaftskriminalität
Das Deliktsfeld Allgemeine Wirtschaftskriminalität der Bundesanwaltschaft (BA) umfasst einerseits Verfahren im Zusammenhang mit Finanzmarktdelikten (Marktmanipulation), die in den alleinigen Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen. Andererseits umfasst das Deliktsfeld auch Fälle von internationalen oder interkantonalen Vermögens- und Urkundenstraftaten.
Cyberkriminalität
Der Kampf gegen die Cyberkriminalität ist eine Aufgabe, die in der Schweiz gemeinsam mit allen zuständigen Partnern angegangen werden muss. Die Bundesanwaltschaft (BA) führt komplexe Verfahren in eigener Zuständigkeit und unterstützt die Kantone als Vermittlerin und Förderin. In enger Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern setzt sich die BA dafür ein, die Schweiz weniger verwundbar für Cyberangriffe zu machen.
Forensische Finanzanalyse
Die Mitarbeitenden der Abteilung Forensische Finanzanalyse (FFA) der Bundesanwaltschaft (BA) haben häufig als erste Aufgabe, in Strafverfahren die Spur des Geldes nachzuverfolgen. Ihr Tätigkeitsfeld ist jedoch deutlich breiter gefasst. Insbesondere im Bereich der Wirtschaftskriminalität sind ihre Analysen unverzichtbar für eine erfolgreiche Verfahrensführung. Zunehmend werden die Kompetenzen der FFA jedoch auch in Verfahren zu kriminellen Organisationen, Sanktions- und Embargoverstössen, Terrorismusfinanzierung, internationalem Strafrecht sowie Staatsschutzdelikten eingesetzt.
Geldwäscherei
Das Deliktsfeld Geldwäscherei betrifft im Wesentlichen schwerwiegende Fälle grenzüberschreitender Geldwäscherei, bei denen die Vortat, beispielsweise oft Betrug oder Korruption, im Ausland begangen wurde und bei denen die Erlöse aus der Geldwäscherei bereits zum überwiegenden Teil im Ausland stattgefunden haben. Dieses letzte Kriterium begründet die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft (BA).
Internationale Korruption
Das Deliktsfeld Internationale Korruption bearbeitet Fälle von Bestechung fremder Amtsträger gemäss Art. 322septies StGB und damit zusammenhängende Delikte. Verfahren in diesem Deliktsfeld, das zur Abteilung «Wirtschaftskriminalität» gehört, werden häufig gestützt auf Informationen aus eingehenden ausländischen Rechtshilfeersuchen, der Bundesanwaltschaft (BA) übermittelte Meldungen der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) oder aufgrund von Strafanzeigen eröffnet.
Rechtshilfe
Das Deliktsfeld Rechtshilfe ist zuständig für die Ausführung von Rechtshilfeersuchen im Strafbereich aus dem Ausland, die ihm vom Bundesamt für Justiz (BJ) delegiert werden. Zudem unterstützt er als Kompetenzzentrum die anderen Abteilungen der Bundesanwaltschaft (BA) im Bereich der internationalen Rechtshilfe und vertritt die BA in den zuständigen internationalen Gremien.
Kriminelle Organisationen
Das Deliktsfeld Kriminelle Organisationen befasst sich mit der strafrechtlichen Verfolgung von Zusammenschlussdelikten (Teilnahme an oder Unterstützung einer kriminellen Organisation) sowie von Straftaten, die von kriminellen Organisationen begangen werden, um ihren Einfluss im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gefüge der Schweiz auszubauen. Diese Strafverfolgungstätigkeit stellt eine strategische Priorität der Bundesanwaltschaft (BA) dar und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Partnern auf nationaler und internationaler Ebene.
Staatsschutz
Der Schutz der Schweiz gehört zu den zentralen Aufgaben der Bundesanwaltschaft (BA). In einem komplexen internationalen Umfeld dient er dem Ziel, die Souveränität, die Sicherheit und die demokratischen Institutionen der Schweiz vor schwerwiegenden Bedrohungen zu bewahren. Die BA wird tätig, sobald der Verdacht besteht, dass Straftaten begangen wurden, die die grundlegenden Interessen des Landes gefährden könnten.
Terrorismus
Die Bekämpfung des Terrorismus ist eine strategische Priorität der Bundesanwaltschaft (BA). Als zuständige Strafverfolgungsbehörde auf Bundesebene ist die BA dafür verantwortlich, terroristische Handlungen, die die Sicherheit des Landes bedrohen, zu verhindern, zu untersuchen und zu ahnden. Das Deliktsfeld Terrorismus ist für die Bearbeitung der sensibelsten und komplexesten Verfahren zuständig.
Völkerstrafrecht
Seit den Änderungen des Strafgesetzbuchs (StGB) und der Revision der Strafprozessordnung (StPO), die am 1. Januar 2011 in Kraft getreten sind, sind die Bundesbehörden die einzigen Instanzen, die in Friedenszeiten für die Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zuständig sind. Der Täter muss sich jedoch auf dem Schweizer Territorium befinden und darf weder ausgeliefert noch an ein von der Schweiz anerkanntes internationales Strafgericht überstellt werden (Art. 264m StGB). Das Deliktsfeld Völkerstrafrecht stellt eine strategische Priorität der Bundesanwaltschaft (BA) dar.
