Rechtshilfe, Terrorismus, Völkerstrafrecht und Cyberkriminalität

Die Abteilung «Rechtshilfe, Terrorismus, Völkerstrafrecht, Cyberkriminalität (RTVC)» ist einerseits verantwortlich für den Vollzug von Rechtshilfeersuchen in Strafsachen aus dem Ausland sofern Bundeskompetenz vorliegt sowie die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der in- und ausländischen Strafverfolgungsbehörden. Als Kompetenzzentrum unterstützt sie zudem die anderen Abteilungen der Bundesanwaltschaft im Bereich der Rechtshilfe. Andererseits führt die Abteilung, sofern die Zuständigkeit der Schweiz gegeben ist, Verfahren in den Bereichen Terrorismus, Völkerstrafrecht und Cyberkriminalität.