Organisation
Die Bundesanwaltschaft (BA) ist eine autonome und institutionell unabhängige Bundesbehörde. Sie handelt als Staatsanwaltschaft auf Bundesebene gestützt auf Art. 7 des Strafbehördenorganisationsgesetzes (StBOG; SR 173.71).
Die Bundesanwaltschaft (BA) ist eine autonome und institutionell unabhängige Bundesbehörde. Sie handelt als Staatsanwaltschaft auf Bundesebene gestützt auf Art. 7 des Strafbehördenorganisationsgesetzes (StBOG; SR 173.71).