Herzlich willkommen bei der Bundesanwaltschaft (BA)
Als Staatsanwaltschaft des Bundes ist die BA zuständig für die Ermittlung und Anklage von Straftaten im Bereich der Bundesgerichtsbarkeit, wie sie in Art. 23 und 24 der Strafprozessordnung sowie in besonderen Bundesgesetzen aufgeführt werden.
Seit dem 1. Januar 2022 leitet Bundesanwalt Stefan Blättler die Bundesanwaltschaft. Am 14. Juni 2023 hat ihm das Parlament erneut das Vertrauen ausgesprochen, indem es ihn mit 209 von 210 gültigen Stimmen für die Amtsperiode 2024 bis 2027 wiedergewählt hat.
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat die Bank J. Safra Sarasin AG (nachfolgend: Bank Safra) mit Strafbefehl zu einer Busse von CHF 3,5 Millionen verurteilt, weil sie zwischen November 2011 und Mai 2014 nicht alle zumutbaren und notwendigen organisatorischen Massnahmen getroffen hat, um die Begehung bzw. den Versuch qualifizierter Geldwäscherei im Gesamtumfang von rund USD 71 Millionen zu verhindern. Da die Bank Safra der Privatklägerschaft Petrobras im Rahmen eines Vergleichs einen Betrag von CHF 16 Millionen bezahlt hat, sah die BA von der Anordnung einer Ersatzforderung ab. Zudem verurteilte die BA eine ehemalige Mitarbeiterin der Bank Safra wegen qualifizierter Geldwäscherei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Die Taten betreffen einen Betrag von insgesamt USD 29,2 Millionen und wurden zwischen November 2011 und Juli 2014 begangen, als sie bei einem anderen Schweizer Bankinstitut tätig war.
22.08.2025: Fall 1MDB: Bank JP Morgan Suisse mit Strafbefehl verurteilt
Nach Abschluss eines im November 2022 eingeleiteten Strafverfahrens hat die Bundesanwaltschaft (BA) einen Strafbefehl und Teileinstellungsverfügung erlassen. Die BA verurteilt die Bank J.P. Morgan (Suisse) SA (fortfolgend JP Morgan Suisse) zu einer Busse von CHF 3 Millionen. Der Bank wurde vorgeworfen, nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen zu haben, um qualifizierte Geldwäscherei zu verhindern. Die entsprechenden Taten wurden im Zeitraum zwischen Oktober 2014 und Juli 2015 begangen. Die Mittelabflüsse beliefen sich gesamthaft auf rund CHF 174 Millionen. Diese Verurteilung erfolgt im Zusammenhang mit den von der BA geführten Strafverfahren wegen den aus dem malaysischen Staatsfonds 1Malaysia Development Berhad (1MDB) veruntreuten Vermögenswerten. Weil der Staatsfonds, der als Privatkläger am Verfahren beteiligt ist, erklärte, dass er eine Entschädigung in Höhe von MYR 1,4 Milliarden erhalten werde, machte die BA keine Ersatzforderung geltend.
29.07.2025: Cyberkriminalität: Internationale Ermittlungen von BA und fedpol führen zu Verurteilung wegen Realtime-Phishing in England
Die Bundesanwaltschaft (BA) führte seit 2022 ein Strafverfahren aufgrund einer grossangelegten Phishing-Serie mittels gefälschten E-Banking-Login-Seiten. Zahlreiche Schweizer Bankkunden wurden dadurch um rund CHF 2.4 Millionen betrogen. In diesem Zusammenhang hat die BA rund 30 Schadfälle aus den Kantonen übernommen. Im Zuge der Ermittlungen von BA und fedpol konnte der Entwickler und Vertreiber des Phishing-Kits identifiziert und in England lokalisiert werden. Das Strafverfahren wurde von den britischen Behörden übernommen, die bereits ein ähnlich gelagertes Verfahren gegen die Person führten. Am 23. Juli 2025 wurde der Beschuldigte nun von einem Gericht in Grossbritannien zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Dieser Erfolg zeigt die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität.