Strafanzeigen
Strafanzeigen an die Bundesanwaltschaft (BA) müssen schriftlich eingereicht werden an die untenstehende Adresse.
Damit sie bearbeitet werden können,müssen sie gewissen Grundanforderungen entsprechen:
- Die Zuständigkeit der BA zur Verfolgung der beanzeigten Straftaten muss gegeben sein. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die Seite Bundeszuständigkeit.
- Die BA weist darauf hin, dass Strafanzeigen nur in einer der Amtssprachen des Bundes (Deutsch, Französisch oder Italienisch) entgegengenommen und bearbeitet werden.
Die Strafanzeige muss sodann folgendes enthalten:
- Chronologische Darstellung des massgeblichen Sachverhaltes.
Es ist nicht Sache der Strafverfolgungsbehörden, in ihr unterbreiteten Akten nach strafbarem Verhalten zu forschen. - Konkrete Darlegung, wer sich wann, wo und wie strafbar verhalten haben soll.
- Vollständige Bezeichnung und - soweit vorhanden - Beilegung der vorhandenen Beweismittel (im Original oder in Fotokopie).
- Beilage allfällig bereits im gleichen Zusammenhang ergangener Korrespondenz.
- Nennung von Zeugen, soweit vorhanden und bekannt (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer).
- Welches sind die allfälligen nachteiligen Folgen für den/die Anzeigeerstatter/In?
Adresse für die Einreichung von Strafanzeigen
Bundesanwaltschaft
Guisanplatz 1
CH - 3003 Bern
Guisanplatz 1
CH - 3003 Bern
