Strafanzeigen

Adresse für die Einreichung von Strafanzeigen

Bundesanwaltschaft
Guisanplatz 1
CH-3003 Bern
Tel.: +41 58 462 45 79
Fax: +41 58 462 45 07  (Die Bearbeitung erfolgt innerhalb der Arbeitszeiten von 08:00 bis 17:00 Uhr. Faxeingänge, die ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten eintreffen, werden am darauffolgenden Tag bearbeitet.)


Strafanzeigen an die Bundesanwaltschaft müssen schriftlich eingereicht werden an die obenstehende Adresse. Damit sie bearbeitet werden können, müssen sie gewissen Grundanforderungen entsprechen:

  1. Die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft zur Verfolgung der beanzeigten Straftaten muss gegeben sein.
    Vgl. Rubrik "Gesetzlicher Auftrag, Aufgaben und rechtliche Grundlagen"

  2. Die BA weist darauf hin, dass Strafanzeigen nur in einer der Amtssprachen des Bundes (Deutsch, Französisch oder Italienisch) entgegengenommen und bearbeitet werden.

    Die Strafanzeige muss sodann folgendes enthalten:

  3. Chronologische Darstellung des massgeblichen Sachverhaltes.
    Es ist nicht Sache der Strafverfolgungsbehörden, in ihr unterbreiteten Akten nach strafbarem Verhalten zu forschen.

  4. Konkrete Darlegung, wer sich wann, wo und wie strafbar verhalten haben soll.

  5. Vollständige Bezeichnung und - soweit vorhanden - Beilegung der vorhandenen Beweismittel (im Original oder in Fotokopie).

  6. Beilage allfällig bereits im gleichen Zusammenhang ergangener Korrespondenz.

  7. Nennung von Zeugen, soweit vorhanden und bekannt (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer).

  8. Welches sind die allfälligen nachteiligen Folgen für den/die Anzeigeerstatter/In?