Zum Hauptinhalt springen

Eingaben an die BA

Eingaben an die Bundesanwaltschaft (BA) sind schriftlich an die nachfolgend aufgeführte Adresse einzureichen.

Für Notfälle wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei (Polizeiposten oder Tel. 117).

Betreffend der Einreichung von Strafanzeigen beachten Sie bitte die auf der Seite «Strafanzeigen» aufgeführten Bedingungen und formellen Anforderungen.

Parteien: Möglichkeit der Eingabe in elektronischer Form

Parteien können gemäss Art. 110 Abs. 2 StPO Eingaben auch in elektronischer Form einreichen. Diese müssen über die anerkannte Zustellplattform PrivaSphere versandt werden. Zur Zustellplattform gelangen Sie mittels untenstehendem Link (zugelassene Dateiformate sind PDFs).

Link zur anerkannten Zustellplattform PrivaSphere

Adresse für schriftliche Eingaben

Bundesanwaltschaft
Guisanplatz 1
CH - 3003 Bern