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Über uns

Der Bundesanwalt

Der Bundesanwalt leitet die Bundesanwaltschaft (BA) fachlich, organisatorisch und personell im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Die Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung ist das Konsultativorgan des Bundesanwalts. Sie trifft sich regelmässig zur Besprechung fachlicher, personeller und organisatorischer Fragen, zur Beratung bedeutender Geschäfte und zur Vorbereitung strategischer Entscheide.

Organisation

Die Bundesanwaltschaft (BA) ist eine autonome und institutionell unabhängige Bundesbehörde. Sie handelt als Staatsanwaltschaft auf Bundesebene gestützt auf Art. 7 des Strafbehördenorganisationsgesetzes (StBOG; SR 173.71).

Bundeszuständigkeit

Die Bundesanwaltschaft (BA) erfüllt ihren gesetzlichen Auftrag als Strafverfolgungsbehörde des Bundes. Sie ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten im Bereich der Bundesgerichtsbarkeit und spielt eine zentrale Rolle im Kampf gegen Kriminalität – sowohl in der Schweiz als auch international.

Strategie

Die Bundesanwaltschaft (BA) ist als selbstverwaltete und institutionell unabhängige Bundesbehörde für die Strafverfolgung in Fällen der Bundesgerichtsbarkeit (Art. 23 und 24 StPO) sowie den Vollzug der ihr zugeordneten Rechtshilfeersuchen sowie Urteile zuständig. Wir fokussieren unsere personellen und finanziellen Ressourcen auf Leistungen zu Gunsten dieses Kernauftrages.

Berufsethik

Am 1. Juli 2017 ist der Code of Conduct der Bundesanwaltschaft (BA) in Kraft getreten, eine Weisung des Bundesanwalts, die für alle Mitarbeitenden der BA gilt.

Für die BA arbeiten

Hier informieren wir Sie über alle offenen Stellen bei der Bundesanwaltschaft.Für den Sprachendienst, siehe unten.

Geschichte

Nachfolgend aufgelistet sind die wichtigsten Etappen in der Geschichte der Bundesanwaltschaft (BA).