Zugang zu Archiv-Unterlagen der BA

Das Archivgut der Bundesanwaltschaft (BA) steht der Öffentlichkeit nach Ablauf der Schutzfrist unentgeltlich zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die Schutzfrist für Unterlagen der BA beträgt in der Regel 50 Jahre. 

Gesuche um Einsichtnahme in Archivunterlagen der BA sind an das Bundesarchiv zu richten. Gesuche um Einsichtnahme während der Schutzfrist müssen schriftlich begründet werden. Eine Einsichtnahme während der Schutzfrist wird nur unter Auflagen gewährt.

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