Jede Person kann von der Bundesanwaltschaft (BA) Auskunft darüber verlangen, ob Daten über sie bearbeitet werden. Zur Identifikation und zum Schutz vor dem Zugriff unberechtigter Dritter auf die personenbezogenen Daten der gesuchstellenden Person, erteilt die BA grundsätzlich keine Auskunft per E-Mail. Auskunftsersuchen sind folglich schriftlich und unter Beilage einer Kopie eines amtlichen Ausweises (z.B. Identitätskarte oder Führerausweis) an die nachfolgend aufgeführte Postadresse zu richten.
Die Auskunft wird in der Regel schriftlich und in Form eines Ausdrucks oder einer Fotokopie sowie kostenlos erteilt. In Ausnahmefällen kann die BA eine Kostenbeteiligung von maximal 300 Franken verlangen. Die gesuchstellende Person wird über die Höhe der Kostenbeteiligung vor der Auskunftserteilung in Kenntnis gesetzt und kann ihr Gesuch innert zehn Tagen zurückziehen.