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MedienmitteilungVeröffentlicht am 28. April 2026

Verhaftungen und Hausdurchsuchungen: Bundesanwaltschaft geht gegen Mitglieder einer kriminellen Organisation vor

Bern, 28.04.2026 — Im Rahmen einer Intervention der Bundesanwaltschaft (BA) und der Bundeskriminalpolizei (BKP) wurden am 28.04.2026 insgesamt sechs Personen wegen des Verdachts der Beteiligung an respektive der Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter Ziff. 1 StGB) sowie der Teilnahme an qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Abs. 1 und 2 BetmG) verhaftet. Zudem fanden in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie rechtshilfeweise in Frankreich und Deutschland 12 Hausdurchsuchungen statt. Der Intervention liegen ein Strafverfahren der BA gegen mehrere natürliche Personen und umfassende Ermittlungen der BKP zugrunde.

Unter den Verhafteten befindet sich eine Person, die im Bundessicherheitsdienst (BSD) des Bundesamts für Polizei (fedpol) tätig ist. Sie steht zusätzlich zu den oben erwähnten Vorwürfen unter dem Verdacht des Sich bestechen lassens (Art. 322quater StGB), der Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320 Ziff. 1 StGB) sowie der Begünstigung (Art. 305 Abs. 1 StGB). Die BA wirft dieser Person vor, gegen Entgelt vertrauliche Informationen an mindestens eine weitere im vorliegenden Verfahren beschuldigte Person weitergegeben zu haben. Die mit den Informationen versorgte Person wurde ebenfalls verhaftet und wird verdächtigt – zusätzlich zu den eingangs erwähnten Vorwürfen – einen schweizerischen Amtsträger bestochen zu haben (Art. 322ter StGB).

Im vorliegenden Strafverfahren haben die BA und die BKP insbesondere mit den Polizeien der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau sowie mit ihren Partnerbehörden in Frankreich und Deutschland zusammengearbeitet. Die BA bedankt sich für die wertvolle Zusammenarbeit auf interkantonaler und internationaler Ebene.

Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. Weitere Informationen können aufgrund des laufenden Strafverfahrens nicht bekannt gegeben werden.