Strafverfahren gegen Alstom-Gesellschaften abgeschlossen
Bern, 22.11.2011 - Die Bundesanwaltschaft (BA) hat ein gegen zwei Gesellschaften des Alstom-Konzerns geführtes Strafverfahren nach zweijähriger Untersuchung rechtskräftig abgeschlossen. Sie hat gegen die Alstom Network Schweiz AG (ehemals Alstom Prom AG) einen Strafbefehl wegen Widerhandlung gegen Art. 102 Abs. 2 StGB in Verbindung mit Art. 322septies StGB erlassen und diese zu einer Busse von 2,5 Millionen Schweizer Franken und zu einer Ersatzforderung von 36,4 Millionen Schweizer Franken verurteilt.