Beginn Inhaltsbereich
Aufgaben der BA
Strafverfolgung des Bundes
Die Bundesanwaltschaft ist zur Hauptsache Ermittlungs- und Anklagebehörde des Bundes. Sie ist zuständig für die Verfolgung strafbarer Handlungen, die der Bundesgerichtsbarkeit unterstehen.
Die Zuständigkeit muss der Bundesanwaltschaft per Gesetz ausdrücklich zugewiesen werden. Die Delikte, für welche Bundesgerichtsbarkeit vorgesehen ist, werden in der Schweizerischen Strafprozessordnung (Art. 23 und 24 StPO) sowie in verschiedenen anderen Bundesgesetzen ausdrücklich aufgeführt.
Alle anderen Delikte - der zahlenmässig weitaus grössere Teil - fallen in die Zuständigkeit der Kantone. Die Bundesanwaltschaft ist nicht vorgesetzte Behörde der 26 kantonalen Staatsanwaltschaften. Die Bundesanwaltschaft übt somit keine Oberaufsicht aus und verfügt über kein Weisungsrecht den kantonalen Staatsanwaltschaften gegenüber.
Vollzug von Rechtshilfegesuchen
Weitere Aufgaben der Bundesanwaltschaft sind der Vollzug von Rechtshilfegesuchen ausländischer Strafverfolgungsbehörden und die Förderung der internationalen und interkantonalen Zusammenarbeit in der Verbrechensbekämpfung.
Die Bundesanwaltschaft leistet auch Rechtshilfe an andere Staaten. Gestützt auf deren Rechtshilfeersuchen erhebt die Bundesanwaltschaft, stellvertretend für die ausländischen Partnerbehörden, in der Schweiz Beweismittel, die für die Strafuntersuchungen im Ausland benötigt werden. Rechtshilfe umfasst u.a. die Einvernahme von Personen, die Sicherstellung und Herausgabe von Beweis- und Schriftstücken sowie von Gegenständen und Vermögenswerten, die Hausdurchsuchung und Beschlagnahme.
Administrative Aufgaben
Die Bundesanwaltschaft erfüllt administrative Aufgaben im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts.
Ende Inhaltsbereich